Benutzerhinweise:
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege arbeitet mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung am Aufbau eines Fachinformationssystems, das alle Vorgänge der Denkmalfachberatung erfasst sowie der Öffentlichkeit und Fachanwendern Informationen bereitstellt.
Bereits vor Abschluss des Projekts Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste wird eine Version des BayernViewer-denkmal der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Baudenkmäler und Ensembles flächenscharf, d. h. bis auf die Ebene eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils und Bodendenkmäler in ihrer bekannten Ausdehnung darzustellen. Außerdem sollen zu jedem Baudenkmal Fotos mit der Außenansicht aufrufbar sein.
Die derzeit vorliegende Version wurde zu einem großen Teil automatisch generiert und bildet den Denkmalbestand noch nicht flächendeckend ab. Erst im Zuge der Nachqualifizierung ist eine kontinuierliche Verbesserung der Kartierungs- und Datenqualität zu erwarten.
Die Ergebnisse des Projektes werden zeitnah in den BayernViewer-denkmal eingestellt. Das heißt, dass auch Nachträge in die Denkmalliste in der Kartierung erscheinen, für die aus technischen und logistischen Gründen das Benehmen mit der Gemeinde noch nicht hergestellt werden konnte. Die Gemeinden werden nach Abschluss des Projekts im Rahmen einer Stadtratssitzung bzw. Bürgermeisterdienstbesprechung vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege über die Ergebnisse des Projekts informiert. Anschließend stellt das Landesamt schrittweise das Benehmen mit den Gemeinden nach Art. 2 DSchG her. Die Baudenkmäler sind in noch nicht nachqualifizierten Gemeinden lediglich als Punkt ohne die Möglichkeit zur Fotoansicht kartiert. Nicht geprüfte Bodendenkmäler werden als Kreissymbol in einheitlicher Größe dargestellt. Es ist zu beachten, dass die Bodendenkmäler in einigen Gebieten Bayerns noch nicht inventarisiert sind.
Die Bayerische Denkmalliste ist das zentrale Informations- und Verwaltungsinstrument für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Sie ist ein nachrichtliches Verzeichnis aller bekannten Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler. Die Denkmalliste wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen geführt und fortgeschrieben. Sie bildet die Grundlage für die kartografische Darstellung der Denkmäler im BayernViewer-denkmal.
Beachten Sie, dass die Denkmaleigenschaft nicht von der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste und von der Kartierung im BayernViewer-denkmal abhängt. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Die Verwendung des BayernViewer-denkmal ersetzt nicht die Beteiligung der zuständigen Genehmigungs- und Denkmalfachbehörden.
Jede Veränderung an oder im Nähebereich von Bau- und Bodendenkmälern bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 6 BayDschG und Art. 7 BayDschG. Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies gemäß Art. 8 BayDschG unverzüglich den Unteren Denkmalschutzbehörden oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.
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