Benutzerhinweise:
Die Bayerische Denkmalliste ist das zentrale Informations- und Verwaltungsinstrument für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Sie ist ein nachrichtliches Verzeichnis aller bekannten Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler. Die Denkmalliste wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen geführt und fortgeschrieben. Sie bildet die Grundlage für die kartografische Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler im BayernViewer-denkmal.
Bereits vor Abschluss des Projekts Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste wird eine Version des BayernViewer-denkmal der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Baudenkmäler und Ensembles flächenscharf, d. h. bis auf die Ebene eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils und Bodendenkmäler in ihrer bekannten Ausdehnung darzustellen. Außerdem sollen zu jedem Baudenkmal Fotos mit der Außenansicht aufrufbar sein.
Die derzeit vorliegende Version ist teilweise automatisch generiert und bildet den Denkmalbestand noch nicht flächendeckend ab. Im Zuge der Nachqualifizierung wird die Kartierungs- und Datenqualität kontinuierlich verbessert.
Derzeit sind nicht geprüfte Baudenkmäler, für die das Benehmen mit der Gemeinde hergestellt ist, lediglich als Punkt kartiert. Geprüfte Baudenkmäler sind hingegen flächenscharf dargestellt. In diesen Fällen enthält die Denkmalinformation auch Fotos der Objekte.
Bodendenkmäler werden nur in den nachqualifizierten kreisfreien Städten und Landkreisen vollständig abgebildet. In den noch nicht vollständig bearbeiteten anderen kreisfreien Städten und Landkreisen werden sie nur teilweise dargestellt. Bitte beachten Sie, dass die Bodendenkmäler innerorts auch in den nachqualifizierten Bereichen derzeit nicht flächendeckend kartiert sind.
Neben den Denkmälern, für die das Benehmen mit der Gemeinde nach Art. 2 BayDSchG hergestellt ist (weiße Umgrenzungslinie) sind auch Objekte kartiert, für die das Benehmen mit der Gemeinde noch nicht hergestellt werden konnte (blaue Umgrenzungslinie).
Die Gemeinden werden nach Abschluss des Projekts in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis im Rahmen einer Stadtratssitzung bzw. Bürgermeisterdienstbesprechung vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege über die Ergebnisse informiert. Nach Abschluss der Nachqualifizierung stellt das Landesamt schrittweise das Benehmen mit den Gemeinden her.
Beachten Sie, dass die Denkmaleigenschaft nicht von der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste und von der Kartierung im BayernViewer-denkmal abhängt. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Die Verwendung des BayernViewer-denkmal ersetzt nicht die Beteiligung der zuständigen Genehmigungs- und Denkmalfachbehörden.
Jede Veränderung an oder im Nähebereich von Bau- und Bodendenkmälern bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 6 und Art. 7 BayDschG. Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, diese gemäß Art. 8 BayDschG unverzüglich den Unteren Denkmalschutzbehörden oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.
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