info Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei:
- Gebärdensprachvideo fehlt
- PDF-Dokumente
- Kartenanwendungen
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 11.März 2026 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung der öffentlichen Stelle nach dem "BIK BITV-Test und den WCAG 2.2 (Web)".
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sowie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie uns mitteilen.
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle: